Eine Frage evtl. an die in der Aufstellung tätigen unter euch (oder wer es zufällig auch so weiß): sind euch Kommunen bekannt, die die Vergnügungssteuern für Unterhaltungsgeräte (Flipper, Spieltische, Arcadeautomaten) abgeschafft haben? Hintergrund könnte ja sein, dass sie sowieso in der Aufstellung kaum zu finden sind...
Danke für Hinweise,
Frank.
Kommune ohne Vergnügungssteuer auf Unterhaltungsgeräte?
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Frank70
Hat den Titel des Themas von „Kommune ohne Vergnügungssteuer auf Unterhaltungseräte?“ zu „Kommune ohne Vergnügungssteuer auf Unterhaltungsgeräte?“ geändert. -
Abgeschaft ist mir nicht bekannt. Aber nur gringfügige V-St. und Sportgeräte (Kicker, Billard und Dart) sind V-St. befreit. Bei den Sportgeräten sind elektronische Geräte Ermessens-Sache, beim E-Dart zum Beispiel.
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Was heißt geringfügig und wo z.B?
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Hier einmal die (schon ältere) infe aus Dart.de:
Hallo Zusammen,Billard und Tischfussball kosten Bundesweit keine Vergnügungssteuer.
In Bayern zahlt man für Dart meines Wissens auch keine Vergnüngungssteuer.
In Baden-Württemberg entscheidet die jeweilige Gemeine die Vergnüngungssteuer für Dartautomaten je Automat und Monat:
Kirchheim 35 EUR
Denkendorf 0 EUR
Göppingen 35 EUR
Wendlingen 35 EUR
Ansonst einmal die Satzungen im Internet suchen, die sind öffentlich, als Beispiel aus der Stadt Hürth:
Was ist zu versteuern?
Steuergegenstand sind automatische Spiel- und Geschicklichkeitsgeräte in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i Gewerbeordnung und darüber hinaus automatische Geräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeit an allen Aufstellungsorten, soweit die Benutzung der Geräte von der Zahlung des Entgelts abhängig ist. Sportgeräte (z. B. Dart, Billard und Kicker) unterliegen nicht der Vergnügungssteuerpflicht.
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Kurze Ergänzung: Bayern ist immer noch komplett vergnügungssteuerfrei - also auch für Flipper und sogar Geldspieler .
Ansonsten ist es genau so, wie Rattenfänger schreibt. Im Zweifel immer in die jeweiligen Satzungen schauen. Das handhabt jede Gemeinde individuell.