Was passiert eigentlich mit geräten der neuen spielverodnung wenn die Laufzeit abgelaufen ist?
Auch ganz normal zulassungskarte raus hobby modus oder geht das anders?
Hat da wer erfahrungen mit ?
Was passiert eigentlich mit geräten der neuen spielverodnung wenn die Laufzeit abgelaufen ist?
Auch ganz normal zulassungskarte raus hobby modus oder geht das anders?
Hat da wer erfahrungen mit ?
Eine interessante Frage.
Aber eigentlich könntest Du doch die Sache am Besten herausbekommen.
Arbeitest Du nicht in Espelkamp/Lübbecke?
Frag doch mal Deine Kollegen in der Entwicklungsabteilung oder dem technischen Dienst. :s
Falls Du da Probleme haben solltest, sag Bescheid, werde mich dann mal mit den symphatischen Mitarbeitern bei adp Gauselmann kurzschliessen. ;Teatime
Denke das ich da eigentlich was rausbekommen müsste. :zwinki :s
ZitatArbeitest Du nicht in Espelkamp/Lübbecke?
...
ich arbeite nicht im werk selber und das tut auch nichts zur sache ich hab bei uns noch kein gerät in die finger bekommen was nach neuer spielverodnung abgelaufen alle mit restlaufzeit getauscht gegen ein anderes gerät hab schon die kollegen gefragt haben aber die selben erfahrungen gemacht noch nicht in die finger bekommen so ein gerät.
Und auskunftsfreudig sind die in der entwicklungsabteilung nicht wirklich und die machen sich uch keine gedanken um sammler und das hobby für die steht der umsatz an erster stelle
deswegen ja meine frage hier ob da jemand erfahrungen mit hat
Also, hab gerade ein Gespräch mit Espelkamp gehabt:
ALLE Geräte (auch Multi Gamer) nach Neuer Spielverordnung MÜSSSEN/SOLLTEN - vor dem Verkauf an privat nochmals für 2 Jahre freigeschaltet werden!
Es gibt KEINEN Hobbymodus für diese Geräte!
Die Geräte bleiben nach den 2 Wochen Karenzzeit endgültig stehen und eine Freischaltkarte oder das Ziehen der EZ-Karte bewirkt garnix!
Wer also in seinem Privatkeller ein Gelspielgerät aus der adp Produktion betreiben möchte, der muss diesen Weg gehen - nämlich alle 2 Jahre freischalten lassen!
Das ist die bisherige Lösung, momentan gibt es noch keine Entscheidung bei adp Gauselmann wie zukünftig mit den Geräten für den Privatgebrauch umgegangen werden soll.
Erst einmal für zwei Jahre freischalten lassen, möglicherweise ist dann eine Entscheidung da und es gibt ein anderes Prozedere wie für Privat vorgegangen werden soll.
Oha...also müssen auch für private Geräte die Sachverständigen - gegen entsprechende Bezahlung - bemüht werden..??
Aber nunja, kein Hobbymodus ist ja auch was feines.
Ja, Privatleute müssen den Sachverständigen auch bemühen zum Freischalten.
Oder man hat eine andere Alternative. ;Teatime
ZitatOriginal von Big Playa
Ja, Privatleute müssen den Sachverständigen auch bemühen zum Freischalten.
Oder man hat eine andere Alternative. ;Teatime
Wenn der Sachverständige es für Privat macht !!!!!!!!!
Welche andere Alternative????
Gruß
kalle
Was ist eigentlich mit den Automaten von Bally und Löwen?
Wie verhält es sich da mit der neuen Spieleverordnung wenn der Tüv abgelaufen ist?
Gruß
kalle
ZitatOriginal von kalle43216
Was ist eigentlich mit den Automaten von Bally und Löwen?
Wie verhält es sich da mit der neuen Spieleverordnung wenn der Tüv abgelaufen ist?
Gruß
kalle
Bei Bally gibt es einen Generalfreischaltcode für Aufsteller.
Alle Geräte, welche bis einschliesslich Phantom erschienen sind, müssen freigeschaltet werden!
D.h. wenn Du nen Neon oder Daxx kaufst bei nem Aufsteller, wird der dieses freigeballert haben - eigentlich.
Die Freischaltung ergibt als Ablaufdatum den 31.09.2089 - also genügend Zeit zum zocken für Privat. :O :O
Mal sehn wer von Euch solange durchhält und erst danach die Arschbacken zukneift...
Ab BabaJaga sind alle Geräte generell offen und haben KEIN Ablaufdatum mehr!
Bei NSM bleiben - nachdem was ich bisher weiss - die Kisten stehen und Tschüss.
Denke aber das es da auch wohl ne Alternative jibbt. ;Teatime
@ DerAutomatenfreak
In welcher NL arbeitest Du denn??? Wusste garnicht dass Du bei Gauselmann arbeitest....
ZitatAb BabaJaga sind alle Geräte generell offen und haben KEIN Ablaufdatum mehr!
Beim Novoline (1) höchst wahrscheinlich das gleiche.
In meiner kleinen Stamm-Halle stand bis vor wenigen Tagen einer, der schon im November (!) 2008 abglaufen war.
Ist nur durch eine Kontrolle der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes aufgefallen.
Eigentlich könnte ich mein Geld, was ich seit November in diese blöde Kiste gefeuert habe, zurückverlangen. Naja, so viel war es ja Gott sei dank nicht...