Beiträge von Defender

    Also die Betriebshaftpflicht werde ich bei Helvetia abschliessen, kostet 17,85 € im Monat.


    Und ja, ich denke man sollte das investieren. Stell Dir mal vor Du bekommst einen neuen Aufstellplatz und willst einen Automaten mittels Wandkreuz befestigen. Löcher gebohrt, Strom oder Wasserleitung getroffen, Zack Schaden an der Backe. Nee, nee, sicher gibt es Leitungssucher / Pläne und man kann ja auch einen Ständer nehmen, aber ich bin dann für 20 € lieber auf der sicheren Seite.


    Gruß Carsten.

    So, wieder eine Woche rum, und es gibt natürlich Neuigkeiten und neue Fragen. ;)


    Mittlerweile habe ich ein Sozial-Konzept und die Schufa-Auskunft ist auch endlich da.
    Beides geht am Montag, zum Amt. - Da werde ich dann man nachhören ob denn schon das Führungszeugnis & die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister da sind.


    Zwischenzeitlich wurde natürlich auch der Erfassungsbogen für das Finanzamt ausgefüllt.
    Ausserdem habe ich jetzt eine Steuerberaterin.


    Dann muss ich nur noch am 19.2. zur Unterrichtung.


    Neue Frage 1: Kann / darf ich eigentlich zum auslesen der Automaten auch einen Auslese-Adapter mit PC-Anbindung verwenden oder muß man gewerblich genutzte Geräte mit "Hersteller-Zubehör wie Mini-Drucker / MAS3TECH" auslesen?


    Neue Frage 2: Kann mir jemand eine Versicherung für die Betriebshaftpflicht empfehlen?



    Danke & Gruß Carsten.

    Ja, Tresore wird sicher der richtige Ansatz sein.
    Ein Tresor (Dreh-Tresor) ist auch schon vor Ort. - Leider passt da aber nur ein Gerät der SLIM-Linie rein.


    Aktuell sind 2 Geräte der ERGO-Linie aufgestellt. - Die passen leider nicht. Ich habe so einen wie auf Deinem 2. Bild.


    Hast Du vllt. welche wo ERGO-Line reingeht? - Könnten ggf. tauschen.


    Zur Vergnüngungssteuer heißt es auf der Homepage:


    Je nach Art und Aufstellungsort des Gerätes beträgt die Vergnügungssteuer für jeden angefangenen Kalendermonat für


    Spielhallen und ähnliche Unternehmen:


    bei Geräten und Einrichtungen mit Gewinnmöglichkeit


    10 % des Einspielergebnisses, mindestens jedoch 120 € (im Bereich der ehemaligen VGB)
    10 % des Einspielergebnisses, mindestens jedoch 150 € (im Bereich der ehemaligen VGG)
    für alle anderen Geräte ohne Gewinnmöglichkeit: 60 € (im Bereich der ehemaligen VGB)
    für alle anderen Geräte ohne Gewinnmöglichkeit: 60 € (im Bereich der ehemaligen VGG)


    Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten:


    bei Geräten und Einrichtungen mit Gewinnmöglichkeit


    8 % des Einspielergebnisses, mindestens jedoch 40 € (im Bereich der ehemaligen VGB)
    8 % des Einspielergebnisses, mindestens jedoch 50 € (im Bereich der ehemaligen VGG)


    für alle anderen Geräte ohne Gewinnmöglichkeit


    20 € (im Bereich der ehemaligen VGB)
    20 € (im Bereich der ehemaligen VGG)


    Ich befinde mich im Bereich der VGB, ebenso der Aufstellort.


    Und in der Satzung dann konkret:


    §4
    Besteuerung nach dem Einspielergebnis


    (1) Bemessungsgrundlage für die Steuer ist bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk das Einspielergebnis.
    Das Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Bruttokasse.
    Dieser errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse (Kasseninhalt) zuzüglich Röhrenentnahme,
    abzüglich Röhrenauffüllung, Fehlgeld, Falschgeld und Prüftestgeld.



    Nach meinem Verständnis wäre dies dann der SALDO (2), wobei hiervon noch händisch Fehlgeld, Falschgeld und Prüftestgeld abgezogen werden kann. - Korrekt ?


    Danke & Gruß, Carsten.

    Hallo Klaus,


    vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde jetzt mal noch detailiert auf einige Punkte eingehen.


    Zitat

    Original von banco1942
    Hallo Carsten,
    wie ich gelesen habe handelt es sich um einen Aufstellplatz.


    Es sind mehrere Sachen die zu beachten sind.


    Was ist in der Kasse ?? lohnt es sich dafür ein Gewerbe anzumelden.


    Es sind 2 Geldspieler, mit je ca. 2.000,- € und ein Dartautomat mit ca. 300,- €, also in Summe ca. 4.300,- € pro Monat.


    Zitat


    Wie lange hast Du einen Aufstellvertrag,bzw hast Du überhaupt einen.


    Hier wird es jetzt etwas komplizierter. Da ich das Vorgänger-Unternehmen übernommen habe geht auch der Aufsteller-Vertrag (unbefristet) mit dem Hauseigentümer auf mich über.


    Zitat


    Wie lange hat der Wirt einen Pachtvertrag.


    Die Verpachtung läuft, im Auftrag des Hauseigentümer, über den Automatenaufsteller; also über mich. Der aktuelle Pächter hat einen 10-Jahres-Vertrag (ca. 2 Jahre rum).


    Zitat


    Wieviele % will der Wirt haben.


    Auch hier geht der bestehende Vertrag auf mich über, somit ändert sich die Quote nicht. Der Wirt bekommt 40%.



    Ja, das man damit nicht reich wird ist mir klar und ich mache es ja im Nebenerwerb, wobei ich Hauptberuflich sicher zu dem s.g. Besserverdienenden zähle. ;rekniwz



    Na, vllt. kommen wir irgendwann mal in's Geschäft. ;zwint


    Zitat


    Ich helfe Dir bei weiteren Fragen,gerne weiter.


    "So ich habe fertig "


    LG.Kaus banco1942 ;) ;)


    Vielen Dank, sehr nett von Dir.



    Ich will Dich und den Rest der Gemeinde auch gerne noch auf aktuellen Stand bringen.


    Am 30.01.2018 wurde folgendes erledigt / durchgeführt:


    • Ammeldung des Gewerbe als einfache Selbständigkeit, also ohne Eintragung in's HR als e.K.
    • Anforderung Führungszeugnis - Belegart 0 direkt durch die Stadtverwaltung
    • Auszug Gewerbezentralregister - Belegart 9 direkt durch die Stadtverwaltung


    Erhalten habe ich 2 Quittungen über zusammen 36,13 € für Verwaltungsgebühren und einen Fragebogen des Finanzamt - 4 DIN A4 Doppelseiten mit nochmal soviel "Ausfüllhilfe". ;frown


    Und natürlich meine Gewerbeanmeldung. ;)


    Als nächstes brauche ich ein Sozialkonzept. - Hat jemand eine "günstige" Quelle?


    Für die verpflichtende Unterrichtung nach § 33c GewO habe ich mich bei der IHK Köln für den 19.02.2018 für einen Kurs mit 6 * 45 Minuten zum Schnäppchen-Preis von 150,- € angemeldet.


    Wenn alles glatt läuft wird mit die Erlaubnis nach § 33c GewO im Laufe des Februar erteilt, spätestens zum 01.03.2018.


    Was mir aktuell echt unter den Nägeln brennt ist die Buchhaltung. Also ich werde wohl eine einfache Buchhaltung mit EÜR machen. - Dies ist auch der Grund warum ich auf den e.K. verzichte; hier ist man nämlich automatisch verpflichtet eine Doppelte Buchführung mit Bilanzierung und GuV zu machen.


    Daher nochmal die konkrete Frage: Welche Software benutzt ihr für die Buchhaltung?
    Nebenfrage: Sehe ich es richtig, dass z.B. jeder Automat in der Buchhaltung als eigenständige Kasse geführt wird?


    Leider wurde in die Gaststätte bereits 3 mal eingebrochen. - Und natürlich jedesmal mindestens ein Automat geknackt. - Meist mit nicht unerheblichem Gehäuse-Schaden und fehlendem Münzblock oder rausgebrochener Scheinkasse. ;[ - Daher hier nochmals die Frage: Wie macht ihr das bzgl. Einbrüchen / Versicherung ?


    Vielen Dank für Eure Mühe.


    Gruß Carsten.


    Nachtrag: Die Vergnügungssteuer beträgt bei uns hier humane 8%. ;yello - Das war wenigstens mal eine gute Nachricht.

    Hallo zusammen,


    wie einige ja wissen bin ich schon seit Jahren hobbymässig im Automatenbereich unterwegs. ;)
    Nun ergibt sich aber eine neue Situation und ich erhoffe mir hier einige Tipps / Anregungen von Aufstellern. Damit ihr den Kontext richtig einordnen könnt muss ich etwas ausholen.


    Fangen wir mit den einfachen Sachen an. Also zu meiner Person und meiner Qualifikation:


    Ich bin 46 Jahre alt, habe eine erste Ausbildung zum Kommunikationselektroniker Fachrichtung Informationstechnik gemacht und im Anschluss Informatik studiert. Beruflich bin ich in Vollzeit als Leiter IT in einem mittelständigen Unternehmen tätig.


    Ich habe jetzt die Möglichkeit bzw. wurde mir der Vorschlag gemacht einen bestehenden Betrieb (Einzelunternehmen e.K.) aus Altersgründen zu übernehmen. Das Unternehmen hat aktuell nur einen Aufstell-Ort (Gastro - 2 * aktuellen GSG von adp, sowie einen Dart-Automaten).


    Die persönlichen Vorraussetzungen für ein solches erlaubnispflichtiges Gewerbe sind gegeben (also einwandfreies pol. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister und unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt), ebenso eine einwandfreie Schufa und keine Eintragungen im gerichtlichen Schuldnerverzeichnis.


    Ein Vorgespräch mit dem Ordnungsamt / Gewerbeamt verlief ebenfalls positiv.
    Somit könnte ich das Gewerbe anmelden und würde eine Erlaubnis nach § 33c GewO bekommen.


    Bevor ich dies allerdings wirklich umsetze hätte ich noch einige Fragen:


    1. Welche Rechtsform sollte ich sinnvoller Weise wählen? - Grundsätzlich soll das Gewerbe ja neben meinem Hauptberuf ausgeübt werden. Es käme grundsätzlich in Frage: Als Einzelunternehmen (mit oder ohne Eintrag in das HR), als GbR oder als UG.
    Hier ergeben sich ja dann auch weitere Aspekte insbesondere in Bezug auf Einkommenssteuer / Buchhaltung / Leasing, etc. - Ich weiß dass das hier kein Forum für "Wie-mache-ich-mich-selbständig" ist, aber vielleicht hat ja der eine oder andere Aufsteller eine persönliche Erfahrung.


    2. Die Buchhaltung - Wie führt Ihr die Buchhaltung, als EÜR oder Doppelte Buchführung mit GuV wie z.B. bei der UG vorgeschrieben.


    3. Die Buchhaltungs-Software - Welche SW nutzt Ihr für die Buchführung, also einen Standard von Lexware, Buhl, Datev, etc., pp. oder eine Branchen-Lösung wie Winspur oder AMS Win?


    4. Beschaffung neuer Automaten - Wie läuft es? - Kauf, Miete oder Leasing?


    5. Versicherung - Gibt es spezielle Versicherungen für GSG? - Anbieter?


    Ich hoffe es findet sich der eine oder andere der mir vielleicht auch nur einen Teil der Fragen beantorten möchte.


    Vielen Dank & Gruß, Carsten.

    Wie wäre jetzt das sinnvollste vorgehen?


    Soll ich mal das Kabel erneuern?


    Jemand im Nahbereich von 57518 Betzdorf wo ich die blaue mal an einem anderen Automaten testen kann oder der im Idealfall eine Tastatur hat die wir mal bei mir testen können?


    Gruß Carsten.

    Zitat

    Original von Lucky_fez
    Soweit mir bekannt, lassen sich bei diesen neuen Geräten doch sämtliche Einstellungen über das Service-Menü direkt am Bildschirm vornehmen, Zugangsdaten für das Adminmenü natürlich vorausgesetzt, da benötigt man die Blaue meines Wissens nach gar nicht mehr.


    Gruß
    Lucky


    Ich kann nur einige Funktionen über das Service-Menü aufrufen (Bildtest, Touch-Test, Gewinn-Test).


    In der Anleitung wird auch explizit auf die Blaue Service-Tastatur referenziert.
    Ich wollte z.B. für den Akzeptor die Annahme von 50€-Scheinen deaktivieren.


    Gruß Carsten.

    Zitat

    Original von riiko
    Ist der Automat auch vollständig hochgefahren?
    Die neueren Kisten brauchen deutlich länger beim starten.
    Kenne mich mit den Playstation-mit-Münzgrab-Kisten auch nicht wirklich aus ;tölf


    Ja, hatte ihn hochgefahren, normal gespielt, dann geöffnet, auf Servicemenü gewartet und dann die blaue angeschlossen.

    Zitat

    Original von road runner
    Hallo,
    zeigte beim Chili auch, aber da war die Datenbank platt.
    Wenn die Datenbank OK ist, hatte mir dann auf dem Display den Namen des Automaten und die Version gezeigt ;zwint


    Naja, er zeigt mir halt nur das erste Bild. - Der Automat ist aber i.O. und funktioniert einwandfrei. Also alle 20 Spiele gehen, Ein- & auszahlung von Münzen sowie Scheinannahme.
    Von daher denke ich nicht das es an der DB liegt. - Die ist auch neu.


    Gruß Carsten.

    Hallo zusammen,


    ich hatte vor kurzem einen Olymp of Games 2 mit Akzeptor ergattert. Nun habe ich mir eine blaue Service-Tastatur gegönnt und wollte einige Anpassungen bzgl. der Scheinannahme vornehmen.


    Leider zeigt mir die blaue Service-Tastatur nur


    "Es ist kein GeldSpielGerät aktiv !!
    Spiel- und Speichermodul einsetzten!
    "


    Manchmal kommt nach einer Zeit auch die Laufschrift "Service-Schalter !!"


    Was mache ich falsch?


    Der Automat funktioniert 100% und hat erst vor kurzem (1 Monat) eine nagelneue Datenbank CC4 bekommen.


    Gruß Carsten.

    Hallo zusammen,


    ich habe einen Super Taifun bekommen bei dem die LZ am 31.05.2009 abgelaufen ist. Eigentlich dachte ich ich könnte jetzt einfach einen neuen Code (denn habe ich) eingeben.


    Problem, er lässt mich nicht!


    1. Gerät einschalten - EZ ist gesteckt
    2. Im Display rufe ich mit beiden Risiko-Tasten die LZ ab
    3. Schlüssel drehen, Tür öffnen
    4. Eigentlich sollte ich doch jetzt den Code mit der linken Risiko & Rück-Taste eingeben können ???


    Es tut sich aber nix.


    Habe schon einen Ausdruck mit Löschen gemacht, aber ich komme einfach nicht an die Stelle wo ich den Code eingeben könnte.


    Mache ich irgendwas falsch?


    Gruss Defender.