Hallo Klaus,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde jetzt mal noch detailiert auf einige Punkte eingehen.
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Original von banco1942
Hallo Carsten,
wie ich gelesen habe handelt es sich um einen Aufstellplatz.
Es sind mehrere Sachen die zu beachten sind.
Was ist in der Kasse ?? lohnt es sich dafür ein Gewerbe anzumelden.
Es sind 2 Geldspieler, mit je ca. 2.000,- € und ein Dartautomat mit ca. 300,- €, also in Summe ca. 4.300,- € pro Monat.
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Wie lange hast Du einen Aufstellvertrag,bzw hast Du überhaupt einen.
Hier wird es jetzt etwas komplizierter. Da ich das Vorgänger-Unternehmen übernommen habe geht auch der Aufsteller-Vertrag (unbefristet) mit dem Hauseigentümer auf mich über.
Zitat
Wie lange hat der Wirt einen Pachtvertrag.
Die Verpachtung läuft, im Auftrag des Hauseigentümer, über den Automatenaufsteller; also über mich. Der aktuelle Pächter hat einen 10-Jahres-Vertrag (ca. 2 Jahre rum).
Zitat
Wieviele % will der Wirt haben.
Auch hier geht der bestehende Vertrag auf mich über, somit ändert sich die Quote nicht. Der Wirt bekommt 40%.
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Ich mache das seit 1968 war schön früher,aber jetzt hat man kaum
noch deutsche Wirte,und die "anderen "kannste vergessen.
Jetzt lässt sich der Staat,alle Naselang was einfallen,Spieleverordnung,neue
Staatsvertrag,usw.
Stadt und Gemeinden wollen stellenweise 20% Verg.St.aber von Brutto.
Beispiel.:... Kasse 1000,00 €
MwSt.vom Spieler gezahlt- 159,66
Verg.St ....... 200,00
Angenommen der Wirt bekommt 50% 320,17
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Bleiben für Aufsteller noch 320,17 übrig.
davon mußt Du auch noch die Umsatzsteuer bezahlen.
Ich will dir keine Angst machen,aber das alles vor Augen führen.
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Ja, das man damit nicht reich wird ist mir klar und ich mache es ja im Nebenerwerb, wobei ich Hauptberuflich sicher zu dem s.g. Besserverdienenden zähle.
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Meine Aufstellplätze mit 78 Geldsp.will meine Tochter bzw.Sohn nicht.
Ist Ihnen viell zustressig geworden.
Ich bin über Rentenalter hinaus,und muß eben weiter machen.
Mit einem Aufstellplatz,und OHNE die nötigen Einnahmen,bleibt nichst
über.
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Na, vllt. kommen wir irgendwann mal in's Geschäft.
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Ich helfe Dir bei weiteren Fragen,gerne weiter.
"So ich habe fertig "
LG.Kaus banco1942
Vielen Dank, sehr nett von Dir.
Ich will Dich und den Rest der Gemeinde auch gerne noch auf aktuellen Stand bringen.
Am 30.01.2018 wurde folgendes erledigt / durchgeführt:
- Ammeldung des Gewerbe als einfache Selbständigkeit, also ohne Eintragung in's HR als e.K.
- Anforderung Führungszeugnis - Belegart 0 direkt durch die Stadtverwaltung
- Auszug Gewerbezentralregister - Belegart 9 direkt durch die Stadtverwaltung
Erhalten habe ich 2 Quittungen über zusammen 36,13 € für Verwaltungsgebühren und einen Fragebogen des Finanzamt - 4 DIN A4 Doppelseiten mit nochmal soviel "Ausfüllhilfe".
Und natürlich meine Gewerbeanmeldung.
Als nächstes brauche ich ein Sozialkonzept. - Hat jemand eine "günstige" Quelle?
Für die verpflichtende Unterrichtung nach § 33c GewO habe ich mich bei der IHK Köln für den 19.02.2018 für einen Kurs mit 6 * 45 Minuten zum Schnäppchen-Preis von 150,- € angemeldet.
Wenn alles glatt läuft wird mit die Erlaubnis nach § 33c GewO im Laufe des Februar erteilt, spätestens zum 01.03.2018.
Was mir aktuell echt unter den Nägeln brennt ist die Buchhaltung. Also ich werde wohl eine einfache Buchhaltung mit EÜR machen. - Dies ist auch der Grund warum ich auf den e.K. verzichte; hier ist man nämlich automatisch verpflichtet eine Doppelte Buchführung mit Bilanzierung und GuV zu machen.
Daher nochmal die konkrete Frage: Welche Software benutzt ihr für die Buchhaltung?
Nebenfrage: Sehe ich es richtig, dass z.B. jeder Automat in der Buchhaltung als eigenständige Kasse geführt wird?
Leider wurde in die Gaststätte bereits 3 mal eingebrochen. - Und natürlich jedesmal mindestens ein Automat geknackt. - Meist mit nicht unerheblichem Gehäuse-Schaden und fehlendem Münzblock oder rausgebrochener Scheinkasse. - Daher hier nochmals die Frage: Wie macht ihr das bzgl. Einbrüchen / Versicherung ?
Vielen Dank für Eure Mühe.
Gruß Carsten.
Nachtrag: Die Vergnügungssteuer beträgt bei uns hier humane 8%. - Das war wenigstens mal eine gute Nachricht.