Fiskaldaten sind ein Sicherheitsmedium auf Bundesebene. Die Grundlage, um die Echtheit der Automatendaten zu verifizieren.
Hallo Kurt.
Das ist so nicht ganz richtig.
Das "Erstellen der Fiskaldaten" ist mit der Bauartgenehmigung des Gerätes verknüpft, für die Zulassung des Spielsystems bei der PTB.
Die Fiskaldaten sind einmal im Gerät, einmal auf dem Fiskalstick und im Ausdruck enthalten. Des Weiteren werden diese mit gerätespezifischen Daten bei Fernauslesung oder Datensammler ausgegeben.
Diese Daten haben nur finanztechnische Relewanz und sind Eigentum des Betreibers. Die Aufbewahrungspflicht ist ebenfalls finanztechnischer Art und betrifft Gewerbetreibende.
Für den privaten Betrieb oder im nicht öffentlichen unentgeldlichen Betrieb (Messe oder Verkaufsraum) sind die Daten unerheblich.
Für die Funktion des Gerätes spielt nur die Einrichtung des Datensticks eine Rolle, der Inhalt der Daten ist unerheblich.
Die Daten sind auch nicht Cryptisch, sonder Datenbank-Standard.
Auf dem USB-Stick befinden sich 2 Ordner.
• Im Ordner „4065.11515“ (jeweilige Zulassungsnr.) befinden sich die eigentlichen Fiskaldaten
und liegen als *.xml Datei vor.
• Im Ordner „cert“ sind gerätespezifische Zertifikate hinterlegt. Die Zertifikate verifizieren die
Echtheit der Fiskaldaten und müssen mit diesen zusammen aufbewahrt werden.